Vertragsbedingungen für Fort- und Weiterbildungen und für Supervision

Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen

  1. Veranstalter

Coaching und  Supervision Thomas Wade, Marburg

  1. Geltung

Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, Seminare und Ausbildungen des Veranstalters.

  1. Anmeldung

Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung, per E-Mail, schriftlich oder Fax erfolgen und wird grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Mit der Anmeldung wird die Geltung dieser Vertragsbedingungen akzeptiert. Mit der Bestätigung der Anmeldung kommt der Ausbildungsvertrag auf Grundlage dieser Vertragsbedingungen zu Stande. Die Anmeldung ist verbindlich, sie wird von uns schriftlich bestätigt. Rechtzeitig vor Beginn des Kurses erhalten Sie eine Einladung mit allen weiteren organisatorischen Angaben. Ein Frühbucherbonus wird gewährt bei Eingang der Anmeldung bis spätestens zum genannten Stichtag.

  1. Zahlungsverpflichtung

Die Kosten der Aus- und Weiterbildungen können in einem Betrag vor Beginn der Ausbildung bezahlt werden oder in den genannten Raten und sind dann jeweils 2 Wochen vor Beginn der einzelnen Seminare fällig. Sofern der gewährte Ratenzahlungsbetrag zweimal nicht vor Seminarbeginn auf dem Konto des Zentrums für Supervision und Therapie eingegangen ist, wird der Restbetrag als Einmalbetrag fällig. Achtung: Der Rechnungsbetrag ist in dem Jahr zu bezahlen, für das der Ausbildungsvertrag geschlossen wurde. Sollte ein Teilnehmer an einem Ausbildungsseminar ganz oder zum Teil nicht teilnehmen können, hat er/sie das Recht und die Möglichkeit, am jeweiligen Seminar im Folgejahr kostenfrei teilzunehmen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt jedoch für das ursprüngliche Ausbildungsjahr bestehen. Die Kursgebühren enthalten die Ausbildungskosten incl. Seminarunterlagen, Supervision sowie Beratung und Betreuung beim Erstellen von Falldokumentationen.

  1. Rücktritt des Teilnehmers

Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang beim Veranstalter. Bei Rücktritt bis 8 Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr ohne Abzug zurückerstattet. Danach ist der Veranstalter berechtigt, 30 % der Kursgebühren als Kostenpauschale zu berechnen. Erfolgt der Rücktritt später als 14 Tage vor Kursbeginn wird die gesamte Kursgebühr fällig falls kein Ersatzteilnehmer gestellt werden kann. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  1. Rücktritt durch das Institut

Die Veranstaltung/Aus- und Weiterbildung kann vom Institut aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere mangels kostendeckender Teilnehmerzahl. Bereits gezahlte Gebühren werden vollständig erstattet. Der Rücktritt erfolgt bis spätestens 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung.

  1. Datenschutz

Die Daten des Teilnehmers werden zur Durchführung der Veranstaltungen/Aus- und Weiterbildungen durch den Veranstalter elektronisch gespeichert, es sei denn, es wird in eine sonstige Nutzung der Daten nach Rückfrage eingewilligt.

  1. Urheberrecht

Arbeitsunterlagen, gleich welcher Art, sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist unzulässig.

  1. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

 

Vertragsbedingungen Supervision, Mediation und ähnliche Settings

1 Ort und Zeit der Sitzungen

  1. Ort, Zeitpunkt und Anzahl der Sitzungen werden zwischen Auftraggeber*in und Auftragnehmer individuell vereinbart.
  2. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Sollten Termine aus wichtigen Gründen abgesagt werden, so hat dies mindestens eine Woche vorher zu geschehen. Bei späterer Absage durch die Supervisanden hat der Auftraggeber 50%, bei einer Absage in den letzten 48 Stunden vor der Sitzung 100% des vereinbarten Honorars zu zahlen. Für vereinbarte Teamtage oder Supervisionssitzungen von mehr als 4 Zeitstunden gilt hiervon abweichend, dass 100% des Honorars erstattet werden müssen, sofern der Termin nicht mindestens eine Woche vorher abgesagt wird. Im Gegenzug kommt der Supervisor für die Erstattung unnötig entstandener Kosten auf, wenn er eine Sitzung nicht rechtzeitig absagt.
  3. Für abgesagte Termine werden Ersatztermine vereinbart.

 

2  Schweigepflicht

  1. Der Supervisor verpflichte sich, über alle dienstlichen und privaten Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Supervision bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Er haftet für alle Schäden, die den Supervisanden oder Dritten aus einer Verletzung der Verschwiegenheitspflicht entstehen.
  2. Bei Teamsupervision besteht die Verschwiegenheitspflicht auch für die Supervisanden im Innenverhältnis. Der Supervisor wird die Supervisanden hierauf hinweisen.
  3. Im Übrigen bleiben gesetzliche oder vertragliche Verschwiegenheitspflichten der Supervisanden von der Supervision unberührt. Der Supervisor wird die Supervisanden nicht zu einer Verletzung dieser Pflichten veranlassen.

3 Honorar

  1. Die Vergütung wird zu Beginn zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber*in vereinbart. Sie gilt netto zzgl. MwSt. Als Sitzungsdauer werden – falls nichts anderes vereibart wird – jeweils 1,5 Stunden festgelegt.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass vereinbarte und in Rechnung gestellt Honorar innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang anzuweisen.
  3. Der Supervisor arbeitet freiberuflich und ist für die Versteuerung seiner Einnahmen selbst verantwortlich.

4 Ende der Supervision

  1. Der Vertrag endet mit Abschluss der letzten Sitzung.
  2. Unabhängig von der vereinbarten Sitzungszahl kann er von den Vertragspartnern jederzeit unter Wahrung einer Frist von einer Woche gekündigt werden. §2 Absatz 2 bleibt hiervon unberührt.
  3. Die Supervision wird unabhängig vom Beendigungsgrund mit einer Auswertungssitzung abgeschlossen.
  4. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr wenn er nicht ausdrücklich gekündigt wird.